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Zuständige Behörde für 63930 Neunkirchen
Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 63930 Neunkirchen ist:
Amtsgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg
Justiz-Id: D4104
- Behörde: Amtsgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg
- Anschrift: Hauptstraße 29, 63897 Miltenberg
- Postanschrift: Postfach 11 40, 63881 Miltenberg
- Telefon: 06022 628-0
- Fax: 049 9621962413981
- E-Mail: poststelle@ag-obb.bayern.de
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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.