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Zuständige Behörde für 67435 Benjental

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 67435 Benjental ist:

Amtsgericht Bad Dürkheim

Justiz-Id: T3101


  • Behörde: Amtsgericht Bad Dürkheim
  • Anschrift: Seebacher Straße 2, 67098 Bad Dürkheim
  • Postanschrift: Postfach 15 64, 67089 Bad Dürkheim
  • Telefon: 06322 965-0
  • Fax: 06322 965-118
  • E-Mail: agduw@zw.jm.rlp.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.