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Zuständige Behörde für 68794 Oberhausen-Rheinhausen

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 68794 Oberhausen-Rheinhausen ist:

Amtsgericht Philippsburg

Justiz-Id: B1407


  • Behörde: Amtsgericht Philippsburg
  • Anschrift: Marktplatz 8, 76661 Philippsburg
  • Postanschrift: Postfach 12 40, 76653 Philippsburg
  • Telefon: 07256 9311-0
  • Fax: 07256 9311-50
  • E-Mail: poststelle@agphilippsburg.justiz.bwl.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.