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Zuständige Behörde für 76887 Bad Bergzabern

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 76887 Bad Bergzabern ist:

Amtsgericht Landau in der Pfalz Zweigstelle Bad Bergzabern

Justiz-Id: T3301


  • Behörde: Amtsgericht Landau in der Pfalz Zweigstelle Bad Bergzabern
  • Anschrift: Weinstraße 46, 76887 Bad Bergzabern
  • Postanschrift: Postfach 11 13, 76881 Bad Bergzabern
  • Telefon: 06343 9371-0
  • Fax: 06343 9371-60
  • E-Mail: agbza@zw.jm.rlp.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.