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Zuständige Behörde für 78730 Lauterbach

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 78730 Lauterbach ist:

Amtsgericht Oberndorf am Neckar

Justiz-Id: B2503


  • Behörde: Amtsgericht Oberndorf am Neckar
  • Anschrift: Mauserstraße 28, 78727 Oberndorf am Neckar
  • Postanschrift: Postfach 13 20, 78722 Oberndorf am Neckar
  • Telefon: 07423 8150
  • Fax: 07423 815-166
  • E-Mail: poststelle@agoberndorf.justiz.bwl.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.