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Zuständige Behörde für 84565 Oberneukirchen
Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 84565 Oberneukirchen ist:
Amtsgericht Mühldorf am Inn
Justiz-Id: D2908
- Behörde: Amtsgericht Mühldorf am Inn
- Anschrift: Innstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
- Postanschrift: Postfach 20 01 43, 84441 Mühldorf am Inn
- Telefon: 08631 6106-0
- Fax: 08631 6106-300
- E-Mail: poststelle@ag-mue.bayern.de
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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.