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Zuständige Behörde für 88371 Ebersbach-Musbach
Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 88371 Ebersbach-Musbach ist:
Amtsgericht Ravensburg
Justiz-Id: B2404
- Behörde: Amtsgericht Ravensburg
- Anschrift: Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg
- Postanschrift: Postfach 20 80, 88190 Ravensburg
- Telefon: 0751 806-0
- Fax: 0751 806-1400
- E-Mail: poststelle@agravensburg.justiz.bwl.de
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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.