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Zuständige Behörde für 92660 Neustadt
Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 92660 Neustadt ist:
Amtsgericht Weiden i.d.OPf.
Justiz-Id: D3508
- Behörde: Amtsgericht Weiden i.d.OPf.
- Anschrift: Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d.OPf.
- Postanschrift: Postfach 27 51, 92617 Weiden i.d.OPf.
- Telefon: 0961 3000-0
- Fax: 0961 3000-492
- E-Mail: poststelle.verwaltung@ag-wen.bayern.de
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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.