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Zuständige Behörde für 99310 Alkersleben

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 99310 Alkersleben ist:

Amtsgericht Arnstadt

Justiz-Id: Y1102


  • Behörde: Amtsgericht Arnstadt
  • Anschrift: Längwitzer Straße 26, 99310 Arnstadt
  • Postanschrift: Postfach 14 64, 99304 Arnstadt
  • Telefon: 03628 93300
  • Fax: 03628 933033
  • E-Mail: agarn.pressestelle@justiz.thueringen.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.