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Zuständige Behörde für 06308 Benndorf
Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 06308 Benndorf ist:
Amtsgericht Eisleben
Justiz-Id: W1105
- Behörde: Amtsgericht Eisleben
- Anschrift: Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
- Postanschrift: Postfach 1208, 06290 Lutherstadt Eisleben
- Telefon: 03475 6576
- Fax: 03475 696689
- E-Mail: ag-eil@justiz.sachsen-anhalt.de
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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.