Suche nach Angelegenheit

Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.

Zuständige Behörde für 07366 Rosenthal am Rennsteig

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 07366 Rosenthal am Rennsteig ist:

Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein

Justiz-Id: Y1208


  • Behörde: Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein
  • Anschrift: Mühlgasse 19 C, 07356 Bad Lobenstein
  • Postanschrift: Postfach 1 21, 07353 Bad Lobenstein
  • Telefon: 036651 6100
  • Fax: 036651 61010
  • E-Mail: aglbs.poststelle@justiz.thueringen.de

Hier Produkte bestellen
Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.