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Zuständige Behörde für 67065 Ludwigshafen am Rhein

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 67065 Ludwigshafen am Rhein ist:

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein

Justiz-Id: T3104


  • Behörde: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
  • Anschrift: Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein
  • Postanschrift: Postfach 22 01 08, 67022 Ludwigshafen am Rhein
  • Telefon: 0621 5616-0
  • Fax: 0621 5616-380
  • E-Mail: aglu@zw.jm.rlp.de

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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.