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Zuständige Behörde für 15306 Falkenhagen (Mark)

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 15306 Falkenhagen (Mark) ist:

Amtsgericht Frankfurt (Oder)

Justiz-Id: G1207


  • Behörde: Amtsgericht Frankfurt (Oder)
  • Anschrift: Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
  • Postanschrift: Postfach 13 62, 15203 Frankfurt (Oder)
  • Telefon: 0335 3660
  • Fax: 0335 3665729
  • E-Mail: verwaltung@agff.brandenburg.de

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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.