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Zuständige Behörde für 18347 Dierhagen, Ostseebad
Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 18347 Dierhagen, Ostseebad ist:
Amtsgericht Stralsund
Justiz-Id: N1209
- Behörde: Amtsgericht Stralsund
- Anschrift: Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund
- Postanschrift: Postfach 22 51, 18409 Stralsund
- Telefon: 03831 257-300
- Fax: 03831 257-456
- E-Mail: verwaltung@ag-stralsund.mv-justiz.de
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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.