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Zuständige Behörde für 19071 Brüsewitz
Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 19071 Brüsewitz ist:
Amtsgericht Schwerin
Justiz-Id: N1308
- Behörde: Amtsgericht Schwerin
- Anschrift: Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin
- Postanschrift: Postfach 11 10 65, 19010 Schwerin
- Telefon: 0385 7415-0
- Fax: 0385 7415-200
- E-Mail: verwaltung@ag-schwerin.mv-justiz.de
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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.