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Zuständige Behörde für 21775 Ihlienworth

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 21775 Ihlienworth ist:

Amtsgericht Otterndorf

Justiz-Id: P2611


  • Behörde: Amtsgericht Otterndorf
  • Anschrift: Am Großen Specken 6/7, 21762 Otterndorf
  • Postanschrift: Postfach 11 62, 21758 Otterndorf
  • Telefon: 04751 90202
  • Fax: 04751 90237
  • E-Mail: agott-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.