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Zuständige Behörde für 36272 Niederaula

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 36272 Niederaula ist:

Amtsgericht Bad Hersfeld

Justiz-Id: M1305


  • Behörde: Amtsgericht Bad Hersfeld
  • Anschrift: Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld
  • Postanschrift: Postfach 11 52, 36221 Bad Hersfeld
  • Telefon: 06621 203-0
  • Fax: 0611 32761-8093
  • E-Mail: verwaltung@ag-badhersfeld.justiz.hessen.de

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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.