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Zuständige Behörde für 39596 Arneburg
Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 39596 Arneburg ist:
Amtsgericht Stendal
Justiz-Id: W1215
- Behörde: Amtsgericht Stendal
- Anschrift: Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
- Postanschrift: Postfach 10 11 55, 39551 Hansestadt Stendal
- Telefon: 03931 58-0
- Fax: 03931 58-2000
- E-Mail: ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de
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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.