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Zuständige Behörde für 45478 Mülheim an der Ruhr
Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 45478 Mülheim an der Ruhr ist:
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr
Justiz-Id: R1205
- Behörde: Amtsgericht Mülheim an der Ruhr
- Anschrift: Georgstraße 13, 45468 Mülheim an der Ruhr
- Postanschrift: Postfach 10 01 62, 45466 Mülheim an der Ruhr
- Telefon: 0208 4509-0
- Fax: 0208 4509-100
- E-Mail: poststelle@ag-muelheim.nrw.de
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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.