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Zuständige Behörde für 46537 Dinslaken
Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 46537 Dinslaken ist:
Amtsgericht Dinslaken
Justiz-Id: R1201
- Behörde: Amtsgericht Dinslaken
- Anschrift: Schillerstraße 76, 46535 Dinslaken
- Postanschrift: Postfach 10 01 54, 46521 Dinslaken
- Telefon: 02064 6008-0
- Fax: 02064 6008-480
- E-Mail: poststelle@ag-dinslaken.nrw.de
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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.