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Zuständige Behörde für 49201 Dissen am Teutoburger Wald

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 49201 Dissen am Teutoburger Wald ist:

Amtsgericht Bad Iburg

Justiz-Id: P3307


  • Behörde: Amtsgericht Bad Iburg
  • Anschrift: Schloss, 49186 Bad Iburg
  • Postanschrift: Postfach 12 53, 49181 Bad Iburg
  • Telefon: 05403 7302-0
  • Fax: 05403 7302-100
  • E-Mail: agibg-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.