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Zuständige Behörde für 63165 Mühlheim

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 63165 Mühlheim ist:

Amtsgericht Offenbach am Main

Justiz-Id: M1114


  • Behörde: Amtsgericht Offenbach am Main
  • Anschrift: Kaiserstraße 16 - 18, 63065 Offenbach am Main
  • Postanschrift: 63063 Offenbach am Main
  • Telefon: 069 8057-0
  • Fax: 0611 32761-8307
  • E-Mail: verwaltung@ag-offenbach.justiz.hessen.de

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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.