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Zuständige Behörde für 67317 Altleiningen

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 67317 Altleiningen ist:

Amtsgericht Grünstadt

Justiz-Id: T3103


  • Behörde: Amtsgericht Grünstadt
  • Anschrift: Tiefenthaler Straße 8, 67269 Grünstadt
  • Postanschrift: Postfach 14 80, 67264 Grünstadt
  • Telefon: 06359 9351-0
  • Fax: 06359 9351-10
  • E-Mail: aggru@zw.jm.rlp.de

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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.