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Zuständige Behörde für 74429 Sulzbach-Laufen
Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 74429 Sulzbach-Laufen ist:
Amtsgericht Schwäbisch Hall
Justiz-Id: B2308
- Behörde: Amtsgericht Schwäbisch Hall
- Anschrift: Unterlimpurger Straße 8, 74523 Schwäbisch Hall
- Postanschrift: Postfach 10 01 20, 74501 Schwäbisch Hall
- Telefon: 0791 946335-0
- Fax: 0791 946335-215
- E-Mail: poststelle@agschwaebischhall.justiz.bwl.de
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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.