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Zuständige Behörde für 78733 Aichhalden

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 78733 Aichhalden ist:

Amtsgericht Oberndorf am Neckar

Justiz-Id: B2503


  • Behörde: Amtsgericht Oberndorf am Neckar
  • Anschrift: Mauserstraße 28, 78727 Oberndorf am Neckar
  • Postanschrift: Postfach 13 20, 78722 Oberndorf am Neckar
  • Telefon: 07423 8150
  • Fax: 07423 815-166
  • E-Mail: poststelle@agoberndorf.justiz.bwl.de

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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.