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Zuständige Behörde für 84565 Oberneukirchen

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 84565 Oberneukirchen ist:

Amtsgericht Mühldorf am Inn

Justiz-Id: D2908


  • Behörde: Amtsgericht Mühldorf am Inn
  • Anschrift: Innstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
  • Postanschrift: Postfach 20 01 43, 84441 Mühldorf am Inn
  • Telefon: 08631 6106-0
  • Fax: 08631 6106-300
  • E-Mail: poststelle@ag-mue.bayern.de

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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.