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Zuständige Behörde für 91284 Neuhaus a.d. Pegnitz

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 91284 Neuhaus a.d. Pegnitz ist:

Amtsgericht Hersbruck

Justiz-Id: D3305


  • Behörde: Amtsgericht Hersbruck
  • Anschrift: Schloßplatz 1, 91217 Hersbruck
  • Postanschrift: Postfach 2 06, 91211 Hersbruck
  • Telefon: 09151 733-0
  • Fax: 09151 733-300
  • E-Mail: poststelle@ag-heb.bayern.de

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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.