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Zuständige Behörde für 97215 Simmershofen

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 97215 Simmershofen ist:

Amtsgericht Neustadt an der Aisch

Justiz-Id: D3309


  • Behörde: Amtsgericht Neustadt an der Aisch
  • Anschrift: Bamberger Straße 28, 91413 Neustadt an der Aisch
  • Postanschrift: Bamberger Straße 28, 91413 Neustadt an der Aisch
  • Telefon: 09161 784-0
  • Fax: 09621 96241-1141
  • E-Mail: poststelle@ag-nea.bayern.de

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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.