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Zuständige Behörde für 97633 Aubstadt

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 97633 Aubstadt ist:

Amtsgericht Bad Neustadt a.d. Saale

Justiz-Id: D4602


  • Behörde: Amtsgericht Bad Neustadt a.d. Saale
  • Anschrift: Rathausgasse 4, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale
  • Postanschrift: 97615 Bad Neustadt a.d.Saale
  • Telefon: 09771 6214-0
  • Fax: 09771 6214-51
  • E-Mail: poststelle@ag-nes.bayern.de

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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.