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Zuständige Behörde für 98666 Masserberg
Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 98666 Masserberg ist:
Amtsgericht Hildburghausen
Justiz-Id: Y1302
- Behörde: Amtsgericht Hildburghausen
- Anschrift: Johann-Sebastian-Bach-Straße 2, 98646 Hildburghausen
- Postanschrift: Postfach 12 50, 98642 Hildburghausen
- Telefon: 03685 7790
- Fax: 03685 779197
- E-Mail: aghbn.poststelle@justiz.thueringen.de
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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.