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Zuständige Behörde für 99334 Amt Wachsenburg
Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 99334 Amt Wachsenburg ist:
Amtsgericht Arnstadt
Justiz-Id: Y1102
- Behörde: Amtsgericht Arnstadt
- Anschrift: Längwitzer Straße 26, 99310 Arnstadt
- Postanschrift: Postfach 14 64, 99304 Arnstadt
- Telefon: 03628 93300
- Fax: 03628 933033
- E-Mail: agarn.pressestelle@justiz.thueringen.de
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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.