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Zuständige Behörde für 99631 Günstedt
Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 99631 Günstedt ist:
Amtsgericht Sömmerda
Justiz-Id: Y1112
- Behörde: Amtsgericht Sömmerda
- Anschrift: Weissenseer Straße 52, 99610 Sömmerda
- Postanschrift: Postfach 11 47, 99601 Sömmerda
- Telefon: 03634 37070
- Fax: 03634 370740
- E-Mail: agsom.poststelle@justiz.thueringen.de
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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.