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Zuständige Behörde für 99718 Clingen
Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 99718 Clingen ist:
Amtsgericht Sondershausen
Justiz-Id: Y1113
- Behörde: Amtsgericht Sondershausen
- Anschrift: Ulrich-von-Hutten-Straße 2, 99706 Sondershausen
- Postanschrift: Postfach 12 51, 99702 Sondershausen
- Telefon: 03632 70660
- Fax: 03632 706699
- E-Mail: agsdh.poststelle@justiz.thueringen.de
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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.