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Zuständige Behörde für 99994 Marolterode

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 99994 Marolterode ist:

Amtsgericht Mühlhausen

Justiz-Id: Y1110


  • Behörde: Amtsgericht Mühlhausen
  • Anschrift: Untermarkt 17, 99974 Mühlhausen/Thüringen
  • Postanschrift: Postfach 11 45, 99961 Mühlhausen/Thüringen
  • Telefon: 03601 4994-0
  • Fax: 03601 4994-444
  • E-Mail: agmhl.poststelle@justiz.thueringen.de

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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.