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Zuständige Behörde für 01477 Arnsdorf

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 01477 Arnsdorf ist:

Arbeitsgericht Bautzen

Justiz-Id: U6385


  • Behörde: Arbeitsgericht Bautzen
  • Anschrift: Lessingstraße 7, 02625 Bautzen
  • Postanschrift: Postfach 17 20, 02607 Bautzen
  • Telefon: 03591 361-0
  • Fax: 03591 361-333
  • E-Mail: verwaltung@arbgbz.justiz.sachsen.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.