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Zuständige Behörde für 03103 Neu-Seeland
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 03103 Neu-Seeland ist:
Arbeitsgericht Cottbus
Justiz-Id: G6677
- Behörde: Arbeitsgericht Cottbus
- Anschrift: Vom-Stein-Straße 28, 03050 Cottbus
- Postanschrift: Vom-Stein-Straße 28, 03050 Cottbus
- Telefon: 0355 49913110
- Fax: 0355 49913239
- E-Mail: poststelle.cb@arbg.brandenburg.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.