Suche nach Angelegenheit

Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.

Zuständige Behörde für 03103 Neu-Seeland

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 03103 Neu-Seeland ist:

Arbeitsgericht Cottbus

Justiz-Id: G6677


  • Behörde: Arbeitsgericht Cottbus
  • Anschrift: Vom-Stein-Straße 28, 03050 Cottbus
  • Postanschrift: Vom-Stein-Straße 28, 03050 Cottbus
  • Telefon: 0355 49913110
  • Fax: 0355 49913239
  • E-Mail: poststelle.cb@arbg.brandenburg.de

Hier Produkte bestellen
"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.