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Zuständige Behörde für 16816 Neuruppin
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 16816 Neuruppin ist:
Arbeitsgericht Neuruppin
Justiz-Id: G6680
- Behörde: Arbeitsgericht Neuruppin
- Anschrift: Karl-Liebknecht-Straße 28, 16816 Neuruppin
- Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 28, 16816 Neuruppin
- Telefon: 03391 458500
- Fax: 03391 458530
- E-Mail: poststelle.np@arbg.brandenburg.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.