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Zuständige Behörde für 06869 Coswig (Anhalt)
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 06869 Coswig (Anhalt) ist:
Arbeitsgericht Dessau-Roßlau
Justiz-Id: W6454
- Behörde: Arbeitsgericht Dessau-Roßlau
- Anschrift: Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau
- Postanschrift: Postfach 10 82, 06811 Dessau-Roßlau
- Telefon: 0340 2020
- Fax: 0340 2021600
- E-Mail: arbg-de@justiz.sachsen-anhalt.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.