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Zuständige Behörde für 17094 Burg Stargard
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 17094 Burg Stargard ist:
Arbeitsgericht Stralsund Kammer Neubrandenburg
Justiz-Id: N6511
- Behörde: Arbeitsgericht Stralsund Kammer Neubrandenburg
- Anschrift: Südbahnstraße 8 A, 17033 Neubrandenburg
- Postanschrift: Postfach 11 01 51, 17041 Neubrandenburg
- Telefon: 0395 5444-601
- Fax: 0395 5444-600
- E-Mail: verwaltung@arbg-stralsund.mv-justiz.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.