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Zuständige Behörde für 18059 Papendorf
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 18059 Papendorf ist:
Arbeitsgericht Rostock
Justiz-Id: N6224
- Behörde: Arbeitsgericht Rostock
- Anschrift: August-Bebel-Straße 15, 18055 Rostock
- Postanschrift: Postfach 10 14 45, 18002 Rostock
- Telefon: 0381 241-0
- Fax: 0381 241-5224
- E-Mail: verwaltung@arbg-rostock.mv-justiz.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.