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Zuständige Behörde für 19063 Schwerin

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 19063 Schwerin ist:

Arbeitsgericht Schwerin

Justiz-Id: N6212


  • Behörde: Arbeitsgericht Schwerin
  • Anschrift: Wismarsche Straße 323 b, 19055 Schwerin
  • Postanschrift: Postfach 11 10 34, 19010 Schwerin
  • Telefon: 0385 5404-0
  • Fax: 0385 5404-5116
  • E-Mail: verwaltung@arbg-schwerin.mv-justiz.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.