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Zuständige Behörde für 21763 Neuenkirchen
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 21763 Neuenkirchen ist:
Arbeitsgericht Stade
Justiz-Id: P6141
- Behörde: Arbeitsgericht Stade
- Anschrift: Ritterstraße 2, 21682 Stade
- Postanschrift: Postfach 30 36, 21670 Stade
- Telefon: 04141 107-0
- Fax: 05141 5937-32000
- E-Mail: arstd-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.