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Zuständige Behörde für 23795 Bad Segeberg
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 23795 Bad Segeberg ist:
Arbeitsgericht Neumünster
Justiz-Id: X6077
- Behörde: Arbeitsgericht Neumünster
- Anschrift: Gartenstraße 24, 24534 Neumünster
- Postanschrift: Gartenstraße 24, 24534 Neumünster
- Telefon: 04321 4097-0
- Fax: 04321 48310
- E-Mail: verwaltung.Arbgnms@arbgsh.landsh.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.