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Zuständige Behörde für 27432 Alfstedt

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 27432 Alfstedt ist:

Arbeitsgericht Verden (Aller)

Justiz-Id: P6142


  • Behörde: Arbeitsgericht Verden (Aller)
  • Anschrift: Bürgermeister-Münchmeyer-Straße 4, 27283 Verden (Aller)
  • Postanschrift: Postfach 11 44, 27261 Verden (Aller)
  • Telefon: 04231 28310
  • Fax: 05141 5937-33200
  • E-Mail: arver-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.