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Zuständige Behörde für 31061 Alfeld (Leine)

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 31061 Alfeld (Leine) ist:

Arbeitsgericht Hildesheim

Justiz-Id: P6132


  • Behörde: Arbeitsgericht Hildesheim
  • Anschrift: Otto-Franzius-Str. 2, 31137 Hildesheim
  • Postanschrift: Postfach 10 01 51, 31101 Hildesheim
  • Telefon: 05121 9137-5
  • Fax: 05141 5937-34300
  • E-Mail: arhi-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.