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Zuständige Behörde für 33165 Lichtenau

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 33165 Lichtenau ist:

Arbeitsgericht Paderborn

Justiz-Id: R6733


  • Behörde: Arbeitsgericht Paderborn
  • Anschrift: Grevestraße 1, 33102 Paderborn
  • Postanschrift: Postfach 11 46, 33041 Paderborn
  • Telefon: 05251 69162-0
  • Fax: 05251 69162-30
  • E-Mail: poststelle@arbg-paderborn-nrw.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.