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Zuständige Behörde für 35108 Allendorf (Eder)
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 35108 Allendorf (Eder) ist:
Arbeitsgericht Gießen
Justiz-Id: M6098
- Behörde: Arbeitsgericht Gießen
- Anschrift: Aulweg 45, 35392 Giessen
- Postanschrift: Postfach 11 01 49, 35346 Giessen
- Telefon: 0641 6077-0
- Fax: 0611 32761-8510
- E-Mail: verwaltung@arbg-giessen.justiz.hessen.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.