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Zuständige Behörde für 39628 Bismark (Altmarkt)

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 39628 Bismark (Altmarkt) ist:

Arbeitsgericht Stendal

Justiz-Id: W6460


  • Behörde: Arbeitsgericht Stendal
  • Anschrift: Scharnhorststraße 42, 39576 Hansestadt Stendal
  • Postanschrift: Scharnhorststraße 42, 39576 Hansestadt Stendal
  • Telefon: 03931 585000
  • Fax: 03931 585100
  • E-Mail: arbg-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.