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Zuständige Behörde für 49779 Niederlangen
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 49779 Niederlangen ist:
Arbeitsgericht Lingen (Ems)
Justiz-Id: P6133
- Behörde: Arbeitsgericht Lingen (Ems)
- Anschrift: Am Wall Süd 18, 49808 Lingen (Ems)
- Postanschrift: Postfach 11 60, 49781 Lingen (Ems)
- Telefon: 0591 912140
- Fax: 05141 5937-33600
- E-Mail: arlin-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.