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Zuständige Behörde für 53505 Altenahr
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 53505 Altenahr ist:
Arbeitsgericht Koblenz
Justiz-Id: T6077
- Behörde: Arbeitsgericht Koblenz
- Anschrift: Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz
- Postanschrift: Postfach 10 64, 56065 Koblenz
- Telefon: 0261 1307-0
- Fax: 0261 1307-28510
- E-Mail: poststelle.koblenz@arbg.jm.rlp.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.